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DGUV Prüfung Berlin BG-ermächtigt

DGUV Prüfung (Sachkundigenprüfung) — Krane & Hebezeuge.

Die DGUV Prüfung (auch UVV-Prüfung genannt) ist die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung Ihrer Arbeitsmittel. Gebrüder Bolzani ist als BG-ermächtigter Sachverständiger für die UVV Prüfung von Krananlagen, Hebezeugen, Anschlag- und Lastaufnahmemitteln zugelassen — bundesweit. Wir prüfen gemäß DGUV Vorschrift und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit eigenen Prüfgewichten bis 25 Tonnen.

Prüfumfang

Was wir prüfen.

Als BG-ermächtigter Sachverständiger prüfen wir ein breites Spektrum an Arbeitsmitteln gemäß den einschlägigen DGUV Vorschriften (UVV) und der Betriebssicherheitsverordnung. Unsere UVV Prüfung Kran und UVV Prüfung Hebezeuge umfasst:

01

Krananlagen

Laufkrane, Portalkrane, Drehkrane, Konsolkrane und alle weiteren Kranbauarten gemäß DGUV Vorschrift 52.

02

Hebezeuge

Kettenzüge, Seilzüge, Laufkatzen und Winden gemäß DGUV Vorschrift 54 und BetrSichV.

03

Anschlagmittel- & Lastaufnahme­mittel Prüfung

Anschlagmittel Prüfung und Lastaufnahmemittel Prüfung: Ketten, Seile, Hebebänder, Rundschlingen, Traversen, Klemmen und Magnete nach DGUV Regel 100-500.

04

Flurförderzeuge

Gabelstapler, Hubwagen und Flurförderzeuge gemäß DGUV Vorschrift 68 und BetrSichV.

05

Toranlagen

Rolltore, Sektionaltore, Schnelllauftore und automatische Türen gemäß ASR A1.7.

06

Leitern, Tritte & PSA

Leitern nach DGUV 208-016, Auffanggurte und Seilsicherungssysteme nach DGUV Regel 112-198.

Rechtliche Grundlagen

DGUV Vorschrift, BetrSichV und Ihre Pflichten als Betreiber.

Als Betreiber von Kranen, Hebezeugen und anderen Arbeitsmitteln sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Prüfungen (Sachkundigenprüfung) durchführen zu lassen. Die Rechtsgrundlagen sind die DGUV Vorschriften (früher BGV/UVV) der Berufsgenossenschaften sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) des Gesetzgebers.

Die DGUV Vorschrift 52 regelt die Prüfung von Kranen, die DGUV Vorschrift 54 die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet den Arbeitgeber zusätzlich zur Gefährdungsbeurteilung und zur Festlegung von Prüffristen.

Bei der DGUV Prüfung unterscheidet man zwischen zwei Prüfebenen: Die wiederkehrende Prüfung kann durch einen Sachkundigen durchgeführt werden. Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen erfordert hingegen einen Sachverständigen — entweder eine durch die Berufsgenossenschaft ermächtigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle. Gebrüder Bolzani verfügt über BG-ermächtigte Sachverständige und kann daher beide Prüfarten durchführen.

Prüfintervalle im Überblick.

Arbeitsmittel Vorschrift Intervall
Krananlagen DGUV Vorschrift 52 1x jährlich
Hebezeuge DGUV Vorschrift 54 1x jährlich
Anschlagmittel DGUV Regel 100-500 1x jährlich
Flurförderzeuge DGUV Vorschrift 68 1x jährlich
Toranlagen ASR A1.7 1x jährlich
Leitern & Tritte DGUV Info 208-016 1x jährlich
PSA gegen Absturz DGUV Regel 112-198 1x jährlich

Vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen ist eine Prüfung durch einen Sachverständigen erforderlich. Der Arbeitgeber kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung kürzere Prüffristen festlegen.

Ihre Vorteile

Warum Bolzani für Ihre DGUV Prüfung.

Alles aus einer Hand

Prüfung und direkte Behebung festgestellter Mängel durch unsere eigenen Servicemonteure.

Eigene Prüfgewichte bis 25t

Belastungsproben direkt vor Ort — ohne externe Prüfgewichte anmieten zu müssen.

Rechtssichere Dokumentation

Vollständige Prüfberichte und Prüfbücher — bei Kontrollen sind Sie abgesichert.

Terminerinnerung

Wir erinnern Sie rechtzeitig an fällige Prüfungen, damit keine Fristen verstreichen.

Kurze Wege

Sitz in Berlin-Wedding — schnelle Einsätze in allen Berliner Bezirken und Potsdam.

Über 145 Jahre Erfahrung

Unsere Sachverständigen kennen die Anlagen, die Vorschriften und die lokalen Gegebenheiten.

BG-ermächtigte Sachverständige

Offizielle Prüfbefugnis der Berufsgenossenschaft. Eigene Prüfgewichte bis 25 Tonnen für Belastungsproben vor Ort.

Schnell-Kontakt

Prüfung anfragen — wir melden uns schnellstmöglich.

030 461 69 07 Kontaktformular

Adresse: Gerichtstr. 12-13, 13347 Berlin

E-Mail: info@bolzani-hebezeugtechnik.de

Wichtiger Hinweis

Was passiert ohne DGUV Prüfung?

Das Versäumen der vorgeschriebenen Prüfung hat erhebliche Konsequenzen für Betreiber und Geschäftsleitung:

10k

Bußgelder

Die Berufsgenossenschaft kann Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängen.

0%

Versicherungsschutz

Bei Unfällen mit ungeprüften Arbeitsmitteln kann die BG den Unternehmer in Regress nehmen.

GF

Persönliche Haftung

Strafrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsleitung bei nachgewiesener Pflichtverletzung.

Stop

Stilllegung

Die Gewerbeaufsicht kann die sofortige Stilllegung der Anlage anordnen.

Häufige Fragen

Fragen zur DGUV Prüfung.

Was ist eine DGUV Prüfung?

Eine DGUV Prüfung (früher UVV-Prüfung) ist die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung von Arbeitsmitteln nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Für Krane gilt die DGUV Vorschrift 52, für Hebezeuge die DGUV Vorschrift 54. Die Prüfung umfasst eine Sichtprüfung, eine Funktionsprüfung und gegebenenfalls eine Belastungsprüfung. Das Ergebnis wird in einem Prüfbericht dokumentiert.

Wie oft muss eine DGUV Prüfung durchgeführt werden?

Die Standard-Prüffrist beträgt in der Regel einmal jährlich. Dies gilt für Krane (DGUV V52), Hebezeuge (DGUV V54), Anschlagmittel, Flurförderzeuge (DGUV V68), Toranlagen und PSA gegen Absturz. Vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen ist eine Prüfung durch einen Sachverständigen erforderlich. Der Arbeitgeber kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV auch kürzere Prüffristen festlegen.

Was kostet eine DGUV Prüfung?

Die Kosten hängen vom Prüfumfang ab: Art und Anzahl der zu prüfenden Arbeitsmittel, deren Komplexität und der Zeitaufwand vor Ort. Als lokaler Berliner Betrieb sparen Sie Anfahrtskosten. Bei mehreren Prüfobjekten am selben Standort bündeln wir die Termine effizient. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Wer darf Krane und Hebezeuge prüfen?

Die wiederkehrende Prüfung kann durch einen Sachkundigen durchgeführt werden. Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen erfordert einen Sachverständigen — entweder eine durch die BG ermächtigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle (TÜV, DEKRA). Gebrüder Bolzani verfügt über BG-ermächtigte Sachverständige und kann daher beide Prüfarten durchführen.

Was ist der Unterschied zwischen DGUV-Prüfung und UVV-Prüfung?

DGUV-Prüfung und UVV-Prüfung bezeichnen im Wesentlichen dasselbe: die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung von Arbeitsmitteln. UVV steht für Unfallverhütungsvorschrift — so hießen die Regelwerke der Berufsgenossenschaften früher. Seit der Fusion zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) spricht man von DGUV Vorschriften (z.B. DGUV V52 für Krane, DGUV V54 für Hebezeuge). Die Prüfpflicht, der Umfang und die Intervalle sind identisch. Wenn Sie also nach "UVV Prüfung Kran" oder "UVV Prüfung Hebezeuge" suchen, meinen Sie die DGUV-Prüfung nach aktuellem Regelwerk.

Müssen Anschlagmittel regelmäßig geprüft werden?

Ja, Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel müssen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Rechtsgrundlage ist die DGUV Regel 100-500 (Kapitel 2.8) sowie die Betriebssicherheitsverordnung. Geprüft werden Ketten, Seile, Hebebänder, Rundschlingen, Traversen, Klemmen, Magnete und alle weiteren Lastaufnahmemittel. Defekte Anschlagmittel sind eine häufige Unfallursache — die regelmäßige Prüfung schützt Ihre Mitarbeiter und sichert Sie rechtlich ab.

Was passiert bei festgestellten Mängeln?

Bei der DGUV Prüfung festgestellte Mängel werden im Prüfbericht dokumentiert und nach Schweregrad eingestuft. Der große Vorteil bei Gebrüder Bolzani: Als Komplettanbieter können wir festgestellte Mängel direkt durch unseren eigenen Kranservice beheben — ohne dass Sie einen zweiten Dienstleister beauftragen müssen. So sparen Sie Zeit und Ihr Kran oder Hebezeug ist schnell wieder einsatzbereit.

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Lassen Sie Ihre Krane, Hebezeuge und Arbeitsmittel rechtssicher prüfen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.

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